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Schulbesuch nur mit aktuellem negativen Testergebnis

Schulbesuch nur mit aktuellem negativen Testergebnis

von gelöscht -
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Mit Schreiben vom 9.4. teilt das Kultusministerium mit, dass ein Schulbesuch in Präsenz - das betrifft derzeit bei uns die 4. Klassen - nur mit einem aktuellen negativen Testergebnis (PCR- oder POC-Test aus einem Testzentrum sowie Selbsttest in der Schule) möglich ist. Das ist nicht neu. Neu ist allerdings, dass der Test bei einer Inzidenz von über 100 (wie derzeit im Landkreis Augsburg) nicht älter als 24 Stunden sein darf. Neu ist auch, dass die Erziehungsberechtigten der Selbsttestung in der Schule nicht mehr zustimmen müssen. Das bedeutet: Wird ein Kind ohne negatives PCR- oder POC-Testergebnis und ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen eine Selbsttestung in die Schule geschickt, führt es im Klassenverband einen Selbsttest durch. Beim Fehlen eines negativen Testergebnisses und Vorlegen eines ausdrücklichen Widerspruchs wird das Kind nach Hause geschickt.

Einzelheiten zur Neuregelung finden Sie im anhängenden Merkblatt für Eltern.